Pflege-Beratung

Die Kosten der Pflege eines demenziell veränderten Familienmitglieds übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen und der Angehörigen.

Wir Malteser informieren Sie über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, darüber welche Entlastungsleistungen Sie im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können und wie Sie nicht ausgeschöpfte Sachleistungsbeträge ebenfalls zur Finanzierung der Entlastungsleistungen nutzen können.

Haben Sie Bedarf nach einer individuellen Beratung? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner.
 

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