Ausbilder-Qualifizierung erstmals nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt

Mit Beginn der neuen Ausbilder-Qualifikation können die Malteser Speyer den interessierten Anwärtern gute Neuigkeiten mitteilen.

Die Qualifizierung (Wochenendseminare) sind nun anerkannt nach dem Bildungsfreistellungsgesetz! Im Klartext heißt das, dass die Teilnehmenden mittels Antrag bei Ihrem Arbeitgeber für die Seminartage freigestellt werden können (ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen) und somit unkompliziert an der Ausbilder-Ausbildung teilnehmen können.

Der Antrag ist auf Grundlage des Bildungsfreistellungsgesetztes (BFG) mit der Anerkennungsziffer 8337/0550/24 genehmigt.